Verbraucherzentrale warnt vor unberechtigten Forderungen
Das Inkassounternehmen Köln Euro AG verschickt derzeit in Rheinland-Pfalz Forderungsschreiben für angebliche Gewinnspiel-Anmeldungen. Die Empfänger sollen rund 350 Euro auf ein griechisches Konto überweisen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät, unseriöse und unberechtigte Forderungen nicht zu bezahlen. Mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentrale www.inkasso-check.de können Inkassoforderungen kostenlos überprüft werden.
Die Briefe sind überschrieben mit „Inkasso Außendienst“ und „Gerichtliche Mahnbescheide“. Angeblich ist durch eine telefonische Anmeldung ein Dienstleistungsvertrag „Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49“ durch Angabe der persönlichen Kontaktdaten zustande gekommen. Das Unternehmen droht damit, eine Vorpfändung bei der Bank und eine Kontosperrung einzuleiten.
„Das sind leere Drohungen, denn eine Pfändung ist ohne einen rechtskräftigen Titel wie einen Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil überhaupt nicht möglich“, so Kirsten Thul-Kunsmann vom Beratungszentrum in Simmern „Dass es sich bei diesen Zahlungsaufforderungen um Betrug handelt, ist auch daran zu erkennen, dass der Brief keine konkreten Angaben zum vermeintlichen Gläubiger enthält. Betroffene sollten sich daher nicht einschüchtern lassen und die Forderung keinesfalls bezahlen.“
Die Schreiben weisen einige Ungereimtheiten auf. Sitz des Inkassobüros soll im Theodor-Heuss-Ring 23 in Köln sein. Die angegebene Telefonnummer hat aber keine Kölner Vorwahl, sondern die Vorwahl von Solingen und ist überhaupt nicht erreichbar. Eine Internetseite gibt es nicht und bei der E-Mail-Adresse handelt es sich um einen Googlemail-Account.
Regelmäßig kursieren identische Forderungsschreiben von unterschiedlichen Absendern. In allen Fällen wird der angebliche Firmenname von zwei Paragrafen-Zeichen eingerahmt. Auch neben der Unterschrift des angeblich promovierten Rechtsanwalts, der das Schreiben verfasst haben soll, befindet sich ein Paragrafen-Zeichen.
Empfänger von Inkassoschreiben können auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter www.inkasso-check.de kostenlos überprüfen, ob eine Inkassoforderung zu Recht besteht und ob die Höhe der Kosten gerechtfertigt ist.
Unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/inkasso-so-erkennen-sie-unserioese-forderungen-10871 gibt es außerdem Informationen, wie man unseriöse Inkassoforderungen entlarven kann. Individuelle Beratung rund um dieses und andere Themen bietet die örtliche Beratungsstelle in der Kreisverwaltung in Simmern, Ludwigstraße 3-5 nach Terminvereinbarung unter Tel. 06131 28480 (Montag bis Donnerstag, 9 bis 17 Uhr, Freitag, 9 bis 13 Uhr) oder
https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/beratung-rlp/terminvereinbarung